von Akayi am 19. Mai 2010 20:58
Jein, also es muss zumindest fahrlässiges Verhalten gegeben sein. Daher siehst du ja auch auf vielen Websites diesen juristisch zweifelhaften Spruch dass man für den Inhalt verlinkter aber externe Websites nicht haftet. Würde man bewusst auf Inhalte verlinken, dann macht man sich strafbar. In diesem Fall scheinen mir zwei Gründe dafür zusprechen. Dass das Zertrampeln von Tieren nach § 1 Tierschutzsgesetz S. 1 ("Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen") illegal ist, liegt auf der Hand. Dazu - und das kann man dem Schreiben entnehmen - herrscht ja offenbar Klarheit darüber, was da getan wird. Was Vampy da mal wieder von sich gibt ist im besten Fall shady. Aber wie gesagt: Es besteht ja die Möglichkeit strafbaren Inhalt zu erkennen. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bedeutet ja (leider?) nicht, dass man Straftaten begehen darf. Und dass sog. Raubkopien, NS-Verherrlichung und bestimmte pornographische Angebote dazu zählen gilt zumindest rechtlich als bekannt.
this is why we can't have nice things