Sehr geehrte Frau xxx,
die von Ihnen genannte Internetseite ist bis dato nicht indiziert.
Die Bundesprüfstelle kann laut Gesetz erst tätig werden, wenn eine Internetseite zur Indizierung angeregt wird. Dies kann aber nur durch offizielle Stellen wie Jugendamt, Ordnungsamt, Polizei, Schulen usw. geschehen, dies ist aber bis jetzt nicht der Fall.
Solche Seiten mit „Tötungsvideos von Tieren in einem sexuellen Kontext (leicht bekleidete junge Mädchen, welche z.B. auf einer Promenade mit Absatzschuhen eine lebende Katze töten)“ sind momentan immer beliebter, solche Angebote gibt es leider tausendfach. Wir haben bereits andere Internetseiten indiziert, die genau solche Darstellungen aufweisen.
Sie haben nun die Möglichkeit sich an solch eine offizielle Stelle zu wenden, damit diese dann für Sie eine Indizierungsanregung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
xxx
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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Internet: www.bundespruefstelle.de
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