Der "Tolle Dinge, dank denen ihr lächelt"-Thread
- SunnyMary81
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Weil sie einen Polizisten als Mädchen bezeichnet hat, ist eine 56-Jährige in Düsseldorf zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie war als Beifahrerin ihres Mannes mit dem Auto in eine Verkehrskontrolle geraten. Ein Polizist beschwerte sich, dass ihr Mann so spät und scharf gebremst habe. Daraufhin soll die Frau "Du Mädchen!" aus dem Auto gerufen haben. Vor dem Amtsgericht sagte die bis dahin unbescholtene Frau, der Beamte müsse sich verhört haben. Sie habe "'n Märchen" gesagt. Doch drei Polizisten bezeugten, laut und deutlich "du Mädchen" verstanden zu haben. Die Stimmung im Gerichtssaal drohte zu kippen, als ihr Ehemann im Zeugenstand sagte: "Sie würde so was nie zu einem Bullen sagen." Quelle Spiegel
Aber die braucht ihren Mann noch.schwarz hat geschrieben:hätte ich ihr den Lappen weggenommen.
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- Kim Sun Woo
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Ich finds eher erstaunlich das "Mädchen" als Schimpfwort im Wert von 200€ gehandelt wird.
Davon ab finde ich es mal wieder gruselig, dass es für eine Verurteilung reicht, wenn sich Polizisten auf eine Aussage einigen. Kein Wunder, dass es bei Anzeigen gegen Polizisten kaum zu Verurteilungen kommt."Sie würde so was nie zu einem Bullen sagen."
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Tja, gewusst wie:
Einen „Oberförster“ darf man einen Polizisten hingegen ungestraft nennen. Das entschied das Amtsgericht Tiergarten, nachdem es die Äußerung „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!“ genau mit der Wertigkeit der Bezeichnung als Oberförster, statt nur Förster, und die Beleidigungsrelevanz des Waldes abgewogen hat (Az.: (412 Ds) 2 JuJs 186-08 (74/08)). Quelle ksta
der mann wird wohl auch als zeuge vernommen worden sein, und ausgesagt, dass sie das zu den Polizisten gesagt hat. und sie hat wahrscheinlich ein Geständnis abgelegt. also 3 Zeugenaussagen + 1 geständige Einlassung. das ist eigentlich ne ziemlich gute beweislage.
und Beleidigung ist kein Verkehrsdelikt. da seh ich nicht, was das mit dem Führerschein zu tun haben sollte, selbst wenn sie selbst gefahren wäre
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