Telefonieren im Knast & sind Messer eigentlich Waffen?

Plausch & Palaver
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raldus
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Beitrag von raldus » 19. Feb 2015 00:19

Quelle zuerst: BKA

Was fällt unter das Führverbot des § 42 a WaffG?
Hieb- und Stoßwaffen

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.

Die nachfolgenden Fotos zeigen exemplarisch Hieb- und Stoßwaffen, die dem Führverbot unterliegen.
Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu. Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.

Ein Kampfmesser sowie Teleskopschlagstöcke:

Kampfmesser

Teleskopschlagstöcke

Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm: Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, beispielhaft zeigen die nachstehenden Abbildungen Messer, die unter das Führverbot fallen

Einhandmesser mit Knopf zum ÖffnenEinhandmesser mit Knopf zum Öffnen
Kenne ich aus der Praxis (nicht meine), keine gute Gegend hier. Durchaus ein Thema hier und da. Kampfhunde sind so ein anderes Thema. :roll:

Waffen sind auch Autos wenn Besoffene sie fahren. Es mag anders artikuliert werden, aber gewertet wird es wie eine Waffe. Vergleicht man die Gerechtigkeit der Strafe kommt man zu dem Schluss.
(Offtopic: Warum ist "Trunkenheit am Steuer" eigentlich niemals mit "mildernde Umstände" bedacht? Besoffen töten ist besser als besoffen fahren?)

Ansonsten: Abmeldung wegen Unlust, Beschäftigung und fehlender Motivation.
Schein reiche ich nach.
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Beitrag von somebody » 19. Feb 2015 00:25

Hallo Vampy,

beispielsweise ein selbst von NormalbürgerInnen in Deutschland legal führbares Pohl Kilo One kann als Waffe verwendet werden: :)

http://pohlforce.de/produkte/messer/kilo-one-outdoor

Mit Laptop darf nach meiner Erfahrung allenfalls der eingetragene Verteidiger rein.

Kenne keinen Fall von unbeaufsichtigtem Telefonieren im typischen geschlossenen Vollzug bzw in Untersuchungshaft und kann mir das auch nicht vorstellen. Unbeaufsichtigtes Telefonieren vielleicht im offenen Vollzug oder in einer Strafvollzugseinrichtung für nach Jugendstrafrecht abgeurteilte Menschen oder in einer sehr liberal geführten Strafvollzugseinrichtung mit wegen Kleinststraftaten oder unbezahlten Geldstrafen einsitzenden Menschen.
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Beitrag von raldus » 19. Feb 2015 00:34

Beim Bund hab' ich mehrfach mit Hanteln eingesessen. Das hatte aber aber eher mit Connection und Vertrauen zu tun ... Ich hab' mit den Wachhabenden genau so Pizza bestellt wie im Dienst. Als Gefreiter wohlgemerkt. Ob Knast oder Wache war quasi egal. Ich war damals der Stelv. vom Kasernenfeldwebel. Ich mochte bloss die "Öffnungszeiten" nicht. :)
Waffe ist was man dazu definiert. (Versuch es mal zu definieren. Garnicht leicht.)
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Beitrag von Kim Sun Woo » 19. Feb 2015 01:18

Solidarität ist eine Waffe!


.... *hust* :ehm: :undweg:
Man hat jeden Tag die Chance die bestmögliche Version von sich selbst zu sein. ♥

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Beitrag von raldus » 19. Feb 2015 01:25

Das sagt was über dich aus ... (Patriotismus ist ähnlich gelagert)
Ich denke, dass das nicht den normalen Rahmen sprengt. ;)

Das macht Verurteilung doch auch so schwierig. Oder nicht? (eigentlich unmöglich)

Dein Smilie beschreibt dein Gefühl. Das Gefühl wiederum bestimmt dein Handeln ...
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Beitrag von Vampy » 19. Feb 2015 21:26

nein, ein Auto ist keine waffe. und klar gibt es kampfsäbel, die dann als waffen gelten. aber unter "messer" versteh ich sowas wie n küchen- oder Taschenmesser, und das ist halt allenfalls n gefährliches Werkzeug.
klar ist man da nicht mutterseelenallein in der Telefonzelle, aber soweit ich weiß, dürfen die bediensteten nicht mithören, wenn es nicht extra angeordnet wird.
Telefon
Allgemeines

In den meisten JVAs gibt es spezielle Kartentelefone für die Gefangenen. Die Gebühren für die Telefonkarten müssen die Gefangenen normalerweise selbst tragen. In manchen Fällen sind Telefongespräche auch über den Sozialdienst möglich.
Länder ohne eigenes Strafvollzugsgesetz

Nach § 32 StVollzG kann Gefangenen erlaubt werden, nach draußen zu telefonieren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht.

Ähnlich wie Besuche können auch Telefonate überwacht werden. Falls das Gespräch überwacht wird, muss das dem Gefangenen und seinem Gesprächspartner mitgeteilt werden. Telefongespräche mit dem Verteidiger dürfen nicht überwacht werden. Da Handy-Gespräche nicht überwacht werden können, ist die Benutzung von Handys nicht erlaubt.
Länder mit eigenem Strafvollzugsgesetz

In Bayern dürfen Gefangene nur in dringenden Ausnahmefällen telefonieren. In Niedersachen kann einzelnen Gefangenen eine allgemeine Telefonerlaubnis erteilt werden. Auch nach den Ländergesetzen können Tefelongespräche überwacht werden. Einzelne Ländergesetze erlauben den Einsatz von technischen Störvorrichtungen um Handy-Gespräche aus der JVA zu verhindern.
https://www.knast.net/article.html?id=745
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Beitrag von Simsa » 19. Feb 2015 21:36

In U-Haft ist telefonieren aber gar nicht erlaubt.

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Beitrag von Vampy » 19. Feb 2015 21:42

wenns genehmigt wird, schon.
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Beitrag von Simsa » 19. Feb 2015 21:57

Okay. In München, U-Haft Jugendliche wird es nicht genehmigt. Ist immer verboten.

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illith
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Beitrag von illith » 20. Feb 2015 20:52

raldus hat geschrieben:Waffen sind auch Autos wenn Besoffene sie fahren.
*LOL* den trick muss ich mal probieren!
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