Der "dumme Scheiße" über die ihr euch ärgert-Thread

Plausch & Palaver
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matcha queen
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Beitrag von matcha queen » 31. Jan 2015 19:24

Ja allerdings, ich finde das auch Masslos übertrieben, viel schlimmer finde ich die die ihre Popel oder kaugummis unter die tischplatte kleben....bläh. Und Sex/selbstbefriedigung in der Bibliothek ist ja jetzt nichts mega ausergewöhnliches oder schräges u bd schon gar nichts wofür eine Haftstrafe angemessen wäre.

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HelLo
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Beitrag von HelLo » 31. Jan 2015 19:29

Also ich würde mich schon belästigt fühlen, wenn da jemand anfängt zu masturbieren.
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matcha queen
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Beitrag von matcha queen » 31. Jan 2015 19:36

Ja Klar heilo man soll das auch nicht machen wenn da Leute zu gucken , aber Sex an “öffentlichen“ orten ist ja nichts ungewöhnliches, da geht es ja meistens mehr um den Nervenkitzel als darum wirklich gesehen zu werden. Leute belästigen soll man damit natürlich nicht aber so eine Strafe ist ja echt absurd da reicht ein Bussgeld meiner Meinung nach :)

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HelLo
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Beitrag von HelLo » 31. Jan 2015 19:38

Die Strafe ist völlig überzogen! ...und wer ist eigentlich immer diese heilo? ;)
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matcha queen
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Beitrag von matcha queen » 31. Jan 2015 19:43

Ist das ein kleines l und kein grosses I? :shock:

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HelLo
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Beitrag von HelLo » 31. Jan 2015 19:47

:mg: achsooo ja ist es ...ich dachte es wäre wieder deine Autokorrektur!
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matcha queen
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Beitrag von matcha queen » 31. Jan 2015 19:57

Nee ich dachte wirklich die ganze Zeit da steht heilo :D gut das ich es jetzt weiss, schuldigung ^^

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Kim Sun Woo
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Beitrag von Kim Sun Woo » 31. Jan 2015 20:05

matcha queen hat geschrieben:viel schlimmer finde ich die die ihre Popel oder kaugummis unter die tischplatte kleben....
wobei ich dafür auch niemanden vor Gericht bringen wollte ;)
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matcha queen
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Beitrag von matcha queen » 31. Jan 2015 20:07

Nein natürlich nicht :)

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Vampy
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Beitrag von Vampy » 31. Jan 2015 22:24

da hier mal wieder der die-spinnen-die-amis-zeigefinger anklingt möchte ich mal anmerken, dass in Deutschland das Strafmaß für Erregung öffentlichen Ärgernisses auch bis zu 1 jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe ist. und wenn man das ganze nicht in der bib sondern aufm Friedhof veranstaltet hätte, hätte man bis zu 3 jahre knast kriegen können.
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