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Verfasst: 26. Jan 2015 21:20
von Vampy
was heißt denn hier "mit weniger weggkommt als in Deutschland eh schon üblich ist"? für mord gibt's lebenslänglich. da kann man gar nicht drunter. und n nebenklägeranwalt hat da null komma null einfluss drauf... der sitzt in der Verhandlung und guckt interessiert. mehr nicht. nebenklägeranwalt ist für nen Juristen der lockerste Job dens gibt

Verfasst: 27. Jan 2015 18:16
von martin314
... wäre vielleicht auch besser, so schnell nicht den Kopf aus der JVA zu stecken. Bei solchen Leuten fehlen einem wirklich die Worte.

Verfasst: 27. Jan 2015 22:06
von schwarz
Yeah, Selbstjustiz für alle.

Verfasst: 27. Jan 2015 22:07
von Nullpositiv
Aber nur gegen die die es wirklich verdient haben!

Verfasst: 27. Jan 2015 22:09
von schwarz
Ja, gegen alle halt, die was echt Fieses gemacht haben, ist klar.

Verfasst: 27. Jan 2015 22:19
von slartibartfaß
Aber es muss schon richtig fies gewesen sein.

Verfasst: 27. Jan 2015 22:22
von mashisouk
tja, man darf auch nicht vergessen, daß "lebenslänglich" überhaupt nicht lebenslang ist!
Find ich irgendwie vorspielen falscher Tatsachen so was

Verfasst: 27. Jan 2015 22:22
von schwarz
Das legen wir ja sowieso selbst fest. Deswegen ja auch Selbstjustiz, ne.

Verfasst: 28. Jan 2015 00:19
von Gerlinde
Waren die Täter nicht auch erst 19 Jahre oder so - das geht dann evtl noch nach Jugendstrafrecht.

Verfasst: 28. Jan 2015 00:21
von Gerlinde
Mein heutiger Ärger war die Erkenntnis, dass ein Sanitätshaus nach 4 Wochen(!) noch nicht in der Lage war, einen Kostenvoranschlag für einen Rollstuhl bei der Krankenkasse einzureichen.