Marburg: Solaranlagen auf Neubauten Pflicht

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Beitragvon pünktchen.av am 30. Jun 2008 15:38

Gary hat geschrieben:Also auf die Mieter kann man das nicht umlegen. Das wird einfach aktiviert und abgeschrieben, dem Mieter dürfte es nur weiter belastet werden, wenn es die Wohung verbessern würde (bessere Heizkörper oder neue Fenster). Da der Vermieter aber vieleicht sogar über die Nebenkostenersparnis die Abschreibungen decken kann, dürfte es selbst nicht zu indirekten Kostenweitergaben durch Mieterhöhungen im normalen gesetzlichen Rahmen geben.


wie soll der vermieter das über nebenkostenersparnis hereinbekommen? die legt er doch eh auf die mieter um. deshalb haben auch nur die mieter was davon. und deshalb handelt es sich imho auch um eine wertsteigerung der wohnung, die auf die mieter umgelegt werden kann.
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Beitragvon pünktchen.av am 1. Jul 2008 18:53

ich weiss nicht ganz, was du mir sagen willst, aber das gesetz gibt mir recht:

BGB § 559 BGB Abs. 1 Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

alles andere wäre auch unsinn.

ps:
Wenn ein Ofen im Keller ist und der Heizt (statt Fernwärme) dann kann der Vermieter auch den Preis dafür ansetzen, den Fernwärme gekostet hätte.


kann er nicht. umlagefähig sind nur die tatsächlich angefallenen und nicht irgendwelche hypothetischen kosten. aber auch ein neuer heizkessel kann grund für eine mieterhöhung sein, wenn er energie spart.
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Beitragvon pünktchen.av am 3. Jul 2008 14:37

ich sprach von sonnenkollektoren für heizung und warmwasser. strom gehört ja im wesentlichen, also bis auf das bisschen strom für flurbeleuchtung und so, eh nicht zu den umgelegten nebenkosten.
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Beitragvon pünktchen.av am 4. Jul 2008 12:02

jedenfalls kann man die investition rechtlich umlegen. ob das ökonomisch sinnvoll ist, ist eine andere frage. aber nicht jeder kleine vermieter kann erstmal eine gmbh gründen, welche für die sonnenkollektoren zuständig ist. der aufwand lohnt sich nicht unbedingt. und die umlage der investitionskosten über 11 jahre bei gut 20 jahren lebenserwartung einer solchen anlage kann doch durchaus günstiger sein als der verkauf der erzeugten wärme an die mieter.
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Beitragvon Gary am 4. Jul 2008 15:47

Du brauchst ja keine GMBH zu gründen eine GBR reicht da völlig um in den §15 Estg zu kommen und die kann man sogar per Handschlag gründen.

Was sich jetzt wirtschaftlich im Einzelfall mehr lohnt kann ich nur vermuten. Wenn ich die Kosten aber umlege, muss ich ja auch die Erträge aus der Einspeisung gegenrechnen. Naja halte es eher für bedenklich aber es soll halt jeder dann regeln wie er möchte.
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Beitragvon pünktchen.av am 5. Jul 2008 10:06

Gary hat geschrieben:Du brauchst ja keine GMBH zu gründen eine GBR reicht da völlig um in den §15 Estg zu kommen und die kann man sogar per Handschlag gründen.


wie soll ich den eine gbr mit mir selbst gründen? das geht nicht. bei einer weg ist das hingegen denkbar, allerdings sieht das dann auch schwer nach einem umgehungsgeschäft aus, mit dem ich rechtlich bauchschmerzen hätte.

Gary hat geschrieben:Was sich jetzt wirtschaftlich im Einzelfall mehr lohnt kann ich nur vermuten. Wenn ich die Kosten aber umlege, muss ich ja auch die Erträge aus der Einspeisung gegenrechnen. Naja halte es eher für bedenklich aber es soll halt jeder dann regeln wie er möchte.


bei kollektoren gibt es ja keine einspeisung in irgendein netz.
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Beitragvon pünktchen.av am 9. Jul 2008 11:08

Gary hat geschrieben:
pünktchen.av hat geschrieben:
Gary hat geschrieben:Du brauchst ja keine GMBH zu gründen eine GBR reicht da völlig um in den §15 Estg zu kommen und die kann man sogar per Handschlag gründen.


wie soll ich den eine gbr mit mir selbst gründen? das geht nicht. bei einer weg ist das hingegen denkbar, allerdings sieht das dann auch schwer nach einem umgehungsgeschäft aus, mit dem ich rechtlich bauchschmerzen hätte.



Aus §21 Abs. 3 ESTG ergibt sich das Subsidiaritätsprinzip gegenüber den anderen Einkommensarten, allerdings ist das Einkommen nach §15 ESTG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)das einzige, was allgemein genug ist um die anderen Einkunftsarten zu übernehmen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiari ... 28Recht%29

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html

Aus §15 ESTG Abs. 2 ist der Einzelkaufmann der Personengesellschaft gleich gestellt. Wenn ich also alleine bin, müsste ich es wohl eintragen lassen.


ich habe wenig ahnung von steuerrecht, allerdings muss ja auch noch platz für § 21 estg bleiben. den gäbe es aber nicht, wenn jede vermietung unter § 15 fallen würde. und was hab ich praktisch davon, wenn es sich um gewerbliche einnahmen und nicht um einnahmen aus vermietung handelt? sind die abschreibungsregeln besser?

und was hat die steuerrechtliche einordnung der einnahmen aus vermietung mit der frage zu tun, ob ich alleine eine personengesellschaft gründen kann, um so die solaranlage rechtlich verselbständigen zu können? für die frage der abrechnung mit den mietern ist das ja wohl erstmal entscheidend.

Gary hat geschrieben:
pünktchen.av hat geschrieben:bei kollektoren gibt es ja keine einspeisung in irgendein netz.


illith hat geschrieben:meine eltern haben ja schon lang eine.
aber man kann die energie ja gar nicht selber nutzen, die wird ins öffentliche stromnetz eingespeist und man bekommt dann geld dafür.


kollektoren erzeugen wärme für heizung und brauchwasser und keinen strom. und wie ich oben bereits sagte, wird strom ganz überwiegend eh nicht über die nebenkosten abgerechnet - im gegensatz zu heizung und warmwasser. solarzellen zur stromerzeugung sind daher mietrechtlich recht unproblematisch.
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Beitragvon pünktchen.av am 9. Jul 2008 12:08

Gary hat geschrieben: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist selbstverständlich vorausgesetzt.


das ist eben der vorteil der umlegung der investitionskosten nach mietrecht: ob die solaranlage selbst wirtschaftlich ist, ist egal. das risiko trägt dann der mieter. der natürlich ausziehen kann, wenn ihm der ökokram zu teuer wird.
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Beitragvon pünktchen.av am 9. Jul 2008 12:44

die wartungskosten sind dann als teil der heizkosten umlegbar, genauso wie sonst wartungskosten an der heizungsanlage.

sagen wir, du schaffst eine solaranlage für 10t € an und finanzierst die über ein darlehen mit 6% zinsen. nach 13 jahren ist das darlehen durch die erhöhte miete abgezahlt und hat dich bzw. deine mieter etwa 14,5t € gekostet. wenn die anlage 20 jahre alt wird, nimmst du danach noch gut 7,5t € an höherer miete ein. erst ab einem zinssatz von >9% wird es langsam zum verlustgeschäft. bei leerstand sieht das natürlich schlechter aus.

in der realität ist das alles dank fördermitteln und mietspiegel natürlich noch komplizierter: http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzer-Investor-Dilemma

du musst also auf niedrige zinsen setzen. wenn du hingegen die solaranlage rechtlich verselbständigst und die gelieferte energie berechnest, musst du darauf spekulieren, dass die energiepreise weiter steigen. beides wetten, die mir nicht besonders gewagt zu sein scheinen.
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Beitragvon pünktchen.av am 9. Jul 2008 13:34

natürlich gibt es eine alternative: solaranlage abklemmen und wieder mehr gas/öl durch den heizkessel pusten. wenn das deutlich günstiger wäre, dann ist die nutzung deiner solaranlage nicht wirtschaftlich und damit nicht (voll) umlegbar.

für deinen hausmeisterservice gilt das gleiche. das der mit dem hausverwalter zsuammenwirkt und so die mieter bescheisst, ist eine andere frage. meines erachtens ist das aber strafrechtlich relevanter betrug. das problem mit den kick-backs ist ja leider weit verbreitet.
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