Gary hat geschrieben:Also auf die Mieter kann man das nicht umlegen. Das wird einfach aktiviert und abgeschrieben, dem Mieter dürfte es nur weiter belastet werden, wenn es die Wohung verbessern würde (bessere Heizkörper oder neue Fenster). Da der Vermieter aber vieleicht sogar über die Nebenkostenersparnis die Abschreibungen decken kann, dürfte es selbst nicht zu indirekten Kostenweitergaben durch Mieterhöhungen im normalen gesetzlichen Rahmen geben.
wie soll der vermieter das über nebenkostenersparnis hereinbekommen? die legt er doch eh auf die mieter um. deshalb haben auch nur die mieter was davon. und deshalb handelt es sich imho auch um eine wertsteigerung der wohnung, die auf die mieter umgelegt werden kann.