Tagessätze für Verpflegung - Hartz4, Jugendhilfe & andere Institutionen
Tagessätze für Verpflegung - Hartz4, Jugendhilfe & andere Institutionen
nicht ganz sicher, ob das hier der richtige Thread ist...?
wenn ich das richtig sehe, ist der Tagessatz für Hartz4-EmpfängerInnen zwecks Ernährung eine Ecke nierdiger als der für Kinder und Jugendliche in der stationären Jugendhilfe. wie begründet sich das denn? (vermutlich nicht dadurch, dass viele Jungs in der Pubertät Riesenmengen vertilgen?)
ersterer scheint bei knapp 5€/T. zu liegen (Alleinstehende) letzterer bei gut 6€ - das wäre demnach um die 1.50€ Differenz pro Tag.
(ich hab die hier erwähnten ~148€ einfach durch 30.5 Tage gerechnet - ist das so zulässig? )
bei dem Jugendhilfe-Satz wird mW auch nicht differenziert, ob es sich um eine größere Gruppe handelt oder um eine Einzelperson. bei Hartz4 sieht das ja auch wieder anders aus.
wenn ich das richtig sehe, ist der Tagessatz für Hartz4-EmpfängerInnen zwecks Ernährung eine Ecke nierdiger als der für Kinder und Jugendliche in der stationären Jugendhilfe. wie begründet sich das denn? (vermutlich nicht dadurch, dass viele Jungs in der Pubertät Riesenmengen vertilgen?)
ersterer scheint bei knapp 5€/T. zu liegen (Alleinstehende) letzterer bei gut 6€ - das wäre demnach um die 1.50€ Differenz pro Tag.
(ich hab die hier erwähnten ~148€ einfach durch 30.5 Tage gerechnet - ist das so zulässig? )
bei dem Jugendhilfe-Satz wird mW auch nicht differenziert, ob es sich um eine größere Gruppe handelt oder um eine Einzelperson. bei Hartz4 sieht das ja auch wieder anders aus.
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das wär doch aber ein unterschied von 1 euro?illith hat geschrieben:ersterer scheint bei knapp 5€/T. zu liegen (Alleinstehende) letzterer bei gut 6€ - das wäre demnach um die 1.50€ Differenz pro Tag.
angeblich gibts ja irgendne berechnungsgrundlage für die sätze, die aber noch nie jmd gesehen hat bzw. habe ich noch nie gehört, dasss die berechnungsmethode irgendwie offengelegt wird. das bundesverfassungsgericht hat mal gerügt, dass die zu willkürlich wären, aber wie genau das geht, k.a... m.e. sind die ziemlich willkürlich.
vlt isses doch irgendwie mit wachstum etc begründbar, also erhöhter nährstoffbedarf. man müsste wissen, wie hoch der anteil bei ernährung bei unter 18 jährigen hartzern ist, das wäre wohl der sinnvollere vergleich, aber da wird ja immer nur die gesamtzahl veröffentlicht, nicht die prozentuale aufteilung, wobei es natürlich sein könnte, dass die gleich ist.
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1€ wäre es, wenn von 5€ vs. 6€ die Rede gewesen wäre.
zum Rest: klar wenn man einen grade auf 1.90m hochschießenden 16jährigen als Referenz nimmt - aber genauso haben wir ja auch winzig-zierliche 13jährige.
bzw weiß ich gar, wie das bei Heimen mit tatsächlichen (vorpubertären) Kindern oder gar Babys ist - kann mir gar nicht vorstellen, dass da beim Tagessatz differenziert wird? aber ist nur spekulativ, so junge haben wir (zum Glück^^) nicht.
zum Rest: klar wenn man einen grade auf 1.90m hochschießenden 16jährigen als Referenz nimmt - aber genauso haben wir ja auch winzig-zierliche 13jährige.
bzw weiß ich gar, wie das bei Heimen mit tatsächlichen (vorpubertären) Kindern oder gar Babys ist - kann mir gar nicht vorstellen, dass da beim Tagessatz differenziert wird? aber ist nur spekulativ, so junge haben wir (zum Glück^^) nicht.
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falls du weiter nachforschen willst: https://de.wikipedia.org/wiki/Regelbeda ... ungsgesetz
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illith, die Tagssätze der stationären Jugendhilfe sind meines Wissens unabhängig von den Hartz IV Regelsätzen für in individuellen Haushalten lebende Menschen. Ich vermute, die Tagessätze der stationären Jugendhilfe sind entweder ursprünglich in einem anderen Gesetz oÄ definiert & wurden nicht beim Übergang zu Hartz IV wie die Hartz IV Regelsätze aus politischen Gründen heruntergerechnet oder sie werden individuell zwischen Kostenträger & Leistungserbringer/Wohlfahrtsverband ausgehandelt/vereinbart.
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Chit Chat Politik
illith, ein solcher Standpunkt existiert meines Wissens nicht mehr.
Die BSHG Regelsätze basierten auf einem als Existenzminimum definierten Warenkorb, der als staatliche Definition des Existenzminimums bezeichnet werden kann. Beim Wechsel zu Hartz IV wurde dieses sachlich nachvollziehbare Verfahren aufgegeben. Angeblich waren ursprünglich höhere Hartz IV Regelsätze geplant. Auf Drängen von Wirtschaftsverbänden sollen diese gesenkt worden sein.
Die BSHG Regelsätze basierten auf einem als Existenzminimum definierten Warenkorb, der als staatliche Definition des Existenzminimums bezeichnet werden kann. Beim Wechsel zu Hartz IV wurde dieses sachlich nachvollziehbare Verfahren aufgegeben. Angeblich waren ursprünglich höhere Hartz IV Regelsätze geplant. Auf Drängen von Wirtschaftsverbänden sollen diese gesenkt worden sein.
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