Also weil es schon länger her ist und nicht so oft vorkam, muss jetzt so getan werden, als wenn es die Möglichkeit nicht gäbe und es nie passiert wäre?Vampy hat geschrieben:2 Geiselnahmen, und die auch schon über 15 jahre her. in dem Artikel steht auch noch was von "ungewöhnlich kaltblütiger Geiselnehmer". ist jetzt nicht unbedingt n super beleg für "Möglichkeit von weit gefassten Schießbefehlen/finalen rettungsschüssen, wovon auch durchaus gebrauch gemacht wird".
Es gibt die gesetzliche Grundlage und es wurde angewendet! Was gibt es da noch zu diskutieren?
Der krasseste Fall: Ein Flugzeug mit der GSG 9 wurde mit dem Auftrag um die halbe Welt geschickt, eine rabiate Befreiungsaktion zu starten und alle Geiselnehmer zu töten, wobei notfalls auch eine Sprengung der Maschine durch die Geiselnehmer einkalkuliert wird.
Auch die gescheiterte "Befreiungsaktion" in München 1972 ist ein klarer Fall. Geiselnehmer anlügen, auf den richtigen Moment warten und dann nach Möglichkeit alle erschießen. Ging zwar in die Hose, aber so war der Plan.
Und der Hinweis, dass es in Aachen ja ein "ungewöhnlich kaltblütiger Geiselnehmer" war, ändert auch nichts an der klaren Tötungsabsicht. Das man nicht jedem eierklauenden Landerstreicher direkt nach dem Leben trachten sollte, sondern der Täter schon eine besondere Qualität haben muss, ist wohl klar.
Aber die Möglichkeit existiert nun mal und es wird auch durchaus gebrauch davon gemacht.
Da bedarf es jetzt doch wirklich keines weiteren Beleges.